FAQ Stipendienprogramm Bundesverband Popularmusik e.V.

Das Programm wird durchgeführt durch den Bundesverband Popularmusik e.V. (BV Pop). Im Folgenden werden Fragen rund um Bewerbung, Durchführung und Abrechnung des BV Pop Stipendienprogramms 2022 beantwortet. Es handelt sich um allgemeine Auskünfte zu relevanten Aspekten der Bewerbung um ein Stipendium. Beachten Sie bitte, dass diese Angaben nicht rechtsverbindlich sind.

FRAGEN ZU DEN BEWERBUNGSBEDINGUNGEN

  • Sie können sich um ein Stipendium bewerben, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie sind Musiker:in im Bereich der populären Musik (inkl. Jazz, Rock, Elektronische Musik, House, Trance, Techno, Hip Hop, Trap, Blues, Soul, Punk, Grunge, R&B, Folk/Singer-Songwriter etc.) als Sänger:in; Instrumentalist:in; Musikautor:in; Komponist:in; künstlerische:r DJ oder Produzent:in tätig.

    • Von der Förderung ausgeschlossen sind Musiker:innen, die vorwiegend in den Bereichen Klassik und Neue Musik arbeiten.

    • Sie sind in den vorgenannten Bereichen freiberuflich künstlerisch tätig, aber noch nicht im Haupterwerb. Das bedeutet, Sie erwirtschaften weniger als 50 % Ihres monatlichen Einkommens freischaffend aus dieser künstlerischen Tätigkeit.

    • Sie sind Newcomer:in. Als Newcomer:in gelten Absolvent:innen von einschlägigen Pop-Studiengängen der Abschlussjahrgänge 2019 bis 2022 (https://miz.org/en/infographics/ausbildungsstatten-fur-pop-rock-und-jazz), sowie Popmusiker:innen ohne künstlerischen Hochschulabschluss, die sich seit längstens 2017 auf dem Weg ihrer Professionalisierung befinden.

    • Sie sind mit ihrem Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet (zum Stichtag 15. März 2020) und üben hier Ihre freiberufliche Tätigkeit aus. Sollten Sie kein:e EU- Bürger:in sein, benötigen wir zusätzlich zur Passkopie Ihren Aufenthaltstitel.

    • Nur natürliche Personen können sich um ein Stipendium bewerben. Juristische Personen (z.B. Vereine oder Unternehmen) sind nicht antragsberechtigt.

    • Um ein Stipendium können sich nur einzelne Künstler:innen bewerben.

  • Newcomer:innen sind Musiker:innen im Bereich Popularmusik, die bereits mit eigenen musikalischen Werken in die Öffentlichkeit getreten sind und dies mit Veröffentlichungen, Konzerten oder Verlegung eigener Werke nachweisen können.

    Als Newcomer:innen sind hier Musiker:innen zu verstehen, die nicht mehr als zwei Alben veröffentlicht haben und sich in der Regel längstens seit 2017 auf dem Weg der Professionalisierung befinden.

    Sie weisen ihre Eigenschaft als Absolvent:innen oder Newcomer:innen durch aussagekräftige Dokumente nach (siehe Frage 10 - Unterlagen).

    Es gelten u. a. folgende Kriterien:

    • als Studiomusiker:in (Instrumentalist:innen und Sänger:innen) mindestens fünf professionelle Aufnahmen veröffentlicht bzw. vertragliche Verpflichtung zur Veröffentlichung eingegangen (Bandübernahme)

    • als Live- und Bühnenmusiker:in im Zeitraum der Professionalisierung mindestens 5 Konzerte gespielt (inkl. Streaming-Konzerte)

    • als Musikautor:in und Komponist:in mindestens 2 Werke verlegt oder nachweislich zur Aufführung gebracht

    • als Produzent:in mindestens 5 Titel veröffentlicht oder nachweislich zur Aufführung gebracht

    • Eine Kontinuität in der Entwicklung muss erkennbar sein.

  • Sie sind trotzdem bewerbungsberechtigt für das Stipendienprogramm, aber das Stipendienvorhaben beim BV Pop darf nicht mit einem bereits von anderer Seite aus geförderten Programm/Projekt identisch sein. Das BV Pop Stipendienprogramm 2022 kann nicht parallel zu anderen Stipendien des Bundes, der Länder oder der Kommunen gewährt werden.

  • Eine parallele Bewerbung ist möglich. Es darf jedoch nur ein Stipendium in Anspruch genommen werden. Eine parallele Bewerbung um ein anderes Stipendium muss bei der Bewerbung mit angegeben werden. Unrichtige Angaben führen zu Rückforderungen.

  • Das Pop Stipendium ist eine individuelle Förderung der künstlerischen und professionellen Entwicklung von Einzelpersonen. Eine Bewerbung ist daher auch möglich, wenn die Person Teil einer oder mehrerer Bands/Ensembles/Projekte ist.

FRAGEN ZUM FÖRDERGEGENSTAND

  • Das Stipendium soll Künstler:innen der Popularmusik ermöglichen, Ideen für Musik in der Zeit während und nach der durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen zu entwickeln. Gefördert wird die Auseinandersetzung mit der eigenen künstlerischen Weiterbildung und Entwicklung. Das kann die Erweiterung des Repertoires, die Recherche und Entwicklung von neuen Werken, Programmen und Konzertformaten oder/und die Weiterentwicklung der eigenen Marke umfassen. Es werden keine Auslands- oder Wissenschaftsstipendien gefördert. Instrumentenkäufe und andere Anschaffungen sind grundsätzlich nicht förderfähig.

    Beispiele:

    • die Entwicklung neuer künstlerischer Ideen sowie deren Ausarbeitung

    • die Aneignung und Erprobung neuer Techniken und Arbeitsweisen

    • das Finden neuer künstlerischer Kooperationspartner:innen

    • die Erkundung neuer musikalischer Ausdrucksformen

    • die Reflexion der eigenen musikalischen Arbeit und deren Neukonzeption unter Einbeziehung von Erfahrungen während der Corona-Pandemie

    • die Anpassung bestehender eigener Werke an die Erfordernisse von Aufführungen unter den besonderen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, etwa eine verkleinerte Besetzung

    • die Anpassung der eigenen Arbeit an die Anforderungen der Digitalisierung

    • das Suchen und Finden neuer wirtschaftlicher Kooperationspartner:innen (Labels, Agenturen, Verlage, Manager:innen)

  • Die Dauer des Stipendiums beträgt vier Monate. Das Stipendium beginnt mit dem Überweisungsdatum des Förderbetrags und endet vier Monate später, spätestens jedoch zum 31.05.2023.

    Das Stipendium in Höhe von EUR 5.000 wird in zwei Raten gezahlt:

    Nach Eingang des unterzeichneten Fördervertrags überweist der BV Pop dem/der Antragssteller:in eine erste Rate von EUR 4.500,00 (90% der Fördersumme).

    Nach Eingang des verpflichtenden Sachberichts bis spätestens zum 04.06.2023 überweist der BV Pop dem/der Antragssteller:in die zweite Rate von EUR 500,00 (10% der Fördersumme).

    Die Einreichung des Sachberichts und Abruf der zweiten Rate ist verpflichtender Bestandteil des Stipendiums. Das Fehlen des Sachberichts am Projektende führt zur Rückforderung der Gesamtsumme.

FRAGEN ZUM BEWERBUNGSVERFAHREN

  • Es ist grundsätzlich eine Bewerbungsrunde geplant. Die Antragsphase beträgt bis zu vier Wochen. Sollte die mögliche Anzahl von Stipendien bereits vorher vergeben sein, kann die Antragsphase verkürzt werden.

    Für den Fall, dass innerhalb des regulären Bewerbungszeitraums der vollständige Förderbetrag nicht ausgeschöpft wurde, kann eine weitere Bewerbungsrunde von bis zu vier Wochen eröffnet werden.

    Da es sich um ein qualifiziertes Windhundverfahren (Antragseingang und Juryentscheidung) handelt, ist eine frühzeitige Bewerbung empfehlenswert.

  • Die Bewerbungsphase für das Pop Stipendium ist bereits beendet.

FRAGEN ZUM BEWERBUNGSFORMULAR

    • Darstellung des konzeptionellen Vorhabens, das im Rahmen des Stipendiums umgesetzt werden soll (max. 2.000 Zeichen) als Teil des Bewerbungsformulars

    • künstlerische Vita (max. 800 Zeichen) als Teil des Bewerbungsformulars

    • Nachweis über den Hauptwohnsitz (Kopie des Personalausweises Vorder- + Rückseite, alternativ Reisepass + Meldebescheinigung) als PDF per Upload im Bewerbungsformular

    • Nachweis als PDF per Upload im Bewerbungsformular:

      A) Für Absolvent:innen: Abschlusszeugnis eines fachspezifischen künstlerischen Studiums (Pop-Studiengänge deutscher Hochschulen)

      B) Für Newcomer ohne künstlerischen Hochschulabschluss: Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit im Bereich Popularmusik in Form von:

      a) Nachweis über die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK)

    • oder b) Nachweis über die Mitgliedschaft in der GEMA

    • oder (c) Nachweis über einen Wahrnehmungsvertrag mit der GVL

    • oder (d) laufender Vertrag mit einem Unternehmen der Musikwirtschaft (Agentur-Vertrag, Management-Vertrag, Booking-Vertrag, Verlags-Vertrag, aktueller Bandübernahmevertrag)

    • oder (e) Bestätigung einer Popförderinstitution nach Muster des BV Pop

  • Ja, es müssen grundsätzlich zwei aussagekräftige Audio- oder Videobeispiele (bzw. Nutzungsnachweise) Ihrer künstlerischen Arbeit eingereicht werden. Die Aufnahmen bzw. Werke dürfen nicht älter als von 2017 sein. Diese werden als Link im Bewerbungsformular angeführt. Es ist kein Upload von Dateien möglich. Links müssen ohne Login und öffentlich zugänglich sein. (keine Dropbox-; Google-Drive oder eigens für die Bewerbung hochgeladenen Dateien).

    Der Nachweis der laufenden Professionalisierung im Zeitraum der Corona-Pandemie erfolgt via Links im Bewerbungsformular:

    1. Mindestens zwei Links zu Berichten, Aufzeichnungen oder Kritiken von Externen Quellen über Konzerte, Aufführungen oder Produktionen (z.B. Konzert-Ankündigung; Konzertkritik; Rezension; Besprechungen in Online-Medien) aus dem Zeitraum der Professionalisierung

    2. Mindestens zwei Links zu aktuellen Veröffentlichungen von Tonträgern / Musikvideos / Downloads (z.B. Spotify; Bandcamp; Youtube; TikTok) bzw. den eigenen Channels, in denen diese zu finden sind.

    3. Link zu Nutzung von Werken / Kompositionen / Texten / Scores der Antragsteller:innen (z.B. Einträge in imdb oder discogs) bei Autor:innen / Komponist:innen

  • Bachelor- und Masterabsolvent:innen von Studiengängen der hier berechtigten Genres (s. Ziffer 1), die in den Jahren 2019/20/21/22 einen Abschluss an deutschen Hochschulen (https://miz.org/en/infographics/ausbildungsstatten-fur-pop-rock-und-jazz) gemacht haben und sich aufgrund der Pandemie noch nicht im künstlerischen Haupterwerb befinden, müssen ein Bachelor- oder Masterabschlusszeugnis einreichen.

    Popmusiker:innen ohne künstlerischen Hochschulabschluss können ihre Arbeit als freischaffende Musiker:innen mittels der unter 10. und 11. genannten Dokumente nachweisen.

  • Der Antrag wird formular-basiert online ausgefüllt. Die Unterlagen werden über das Antragsformular in digitaler Form hochgeladen.

    Wir weisen darauf hin, dass unrichtige Angaben im Bewerbungsverfahren und -formular ggf. zu Rückforderungen der Stipendiengelder führen können. Die komplette Bewerbung ist in deutscher Sprache zu verfassen. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben (Künstlerische Vita tabellarisch, Zeichenbegrenzung, keine gesonderten Anschreiben im Anhang).

  • Eine Korrektur der Angaben ist im Online-Formular möglich. Bitte schicken Sie die Bewerbung jedoch erst ab, wenn Sie sich mit allen Angaben sicher sind. Die regionalen Popförderer unterstützen Sie dabei.

    Bei Fehlern im Bewerbungsprozess kann ein Antrag nach Absprache mit dem Projektbüro zurückgezogen werden und ein neuer Antrag gestellt werden. Mit Blick auf die Kürze der Antragsphase ist dies jedoch nicht empfehlenswert.

  • Es kann bis zu einem Tag dauern, bis die Bestätigungsmail eingeht. Sollten Sie die Mail nicht innerhalb eines Tages erhalten, bitten wir um eine kurze Mitteilung an antrag@pop-stipendium.de.

    Bitte sehen Sie von einer erneuten Bewerbung ab. Wenn die Absendung der Bewerbung möglich war, können Sie davon ausgehen, dass diese eingegangen ist.

  • Ja. Das mit der technischen Abwicklung des Programms beauftragte Projektbüro ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen zum Pop-Stipendium. Es ist telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Aufgrund der Vielzahl möglicher Antragstellerinnen bitten wir Sie jedoch eindringlich, uns erst zu kontaktieren, wenn Sie nach eingehender Auseinandersetzung mit den FAQs und Fördergrundsätzen weitere Fragen haben und diese nicht von unseren regionalen Partner:innen gelöst werden können.

    Die auf dieser Website angegebenen Popförderer in den Regionen (siehe 21.) stehen für eine Antragsberatung zur Verfügung. Die Termine und Kontaktdaten werden auf dieser Website veröffentlicht.

WAS PASSIERT NACH DER ANTRAGSTELLUNG?

  • Es werden unabhängige Fachjurys benannt, die über die Stipendienbewerbungen entscheiden. Wenn die Bewerbung allen formalen Kriterien entspricht, wird diese an die Jury weitergeleitet. Über die Auswahl der Stipendiat:innen wird in nichtöffentlichen Sitzungen beraten, die Entscheidungen werden grundsätzlich nicht begründet. Ein Anspruch auf ein Stipendium besteht nicht. Ein Antrag wird positiv votiert, wenn er durch die Mehrheit der Jurymitglieder positiv bewertet wird.

  • Nach der Entscheidung der Jury (und formaler Prüfung durch das Projektbüro) wird im Falle eines positiven Votums ein Fördervertrag mit dem BV POP geschlossen. Dieser muss von der/dem Stipendiat:in rechtsgültig unterschrieben und an den BV POP zurückgesandt werden.

    Erst nach Rücksendung des unterschriebenen Vertrags erhalten Sie die erste Auszahlung.

WAS PASSIERT NACH DEM ERHALT EINES STIPENDIUMS?

  • Sie bekommen eine Nachricht über die Entscheidung. Wenn Sie ein Stipendium erhalten, wird ein Stipendienvertrag mit Ihnen geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Monaten. Die Auszahlungsmodalitäten werden mit dem Stipendienvertrag geregelt.

    Das Stipendium umfasst eine Förderung in Höhe von 5.000,00 €. Im ersten Monat erhalten Sie 4.500,00 €, die letzte Rate in Höhe von 500,00 € wird im Dezember nach Einreichung des Sachberichts überwiesen.

  • Die Stipendiat*innen müssen bis spätestens zum 11.12.2022 einen Bericht in Form eines fomular-basierten Fragebogens und ggf. im Prozess erarbeitetes Bild- bzw. Tonmaterial und/oder Partituren beim BV Pop einreichen. Dieser Fragebogen ist ab 01.11.2022 auf pop-stipendium.de zu finden. Den Stipendiat:innen steht zudem auch für den Nachweis die Beratung durch die Regionalpartner:innen zur Verfügung. Erst nach fristgerechter Einreichung des Berichts wird die letzte Rate ausgezahlt.

  • Ja. Für die Stipendiat:innen besteht die Möglichkeit einer kostenfreien Beratungsleistung durch die Regionalpartner, die sich auf die Umsetzung des Vorhabens sowie auf eine grundsätzliche Karriereplanung beziehen kann.

    Kontakte und Beratungstermine der Regionalpartner finden Sie hier. Die Regionalpartner bilden folgende Regionen ab:

    • Baden-Württemberg

    • Bayern

    • Berlin und Brandenburg

    • Hamburg und Bremen

    • Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

    • Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

    • Nordrhein-Westfalen

    • Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland

    • Sachsen und Thüringen

  • Als Nachweis dient ein kurzer Sachbericht, der in Form eines fomular-basierten Fragebogens eingereicht werden muss. Dieser Fragebogen ist dann auf pop-stipendium.de zu finden. Den Stipendiat:innen steht zudem auch für den Nachweis die Beratung durch die Regionalpartner zur Verfügung.

  • Wir können und dürfen die individuelle Steuerpflicht jedes:r Einzelnen nicht beurteilen. Die Einkommenssteuerfreiheit ist mit dem Finanzamt vor Ort zu klären

Solltest Du Fragen haben, die die FAQ nicht beantworten konnten, wende Dich an unsere Regionalpartner oder schreibe eine Mail an fragen@pop-stipendium.de.

Disclaimer:
Wir weisen darauf hin, dass unrichtige Angaben im Bewerbungsverfahren und -formular ggf. zu Rückforderungen der Stipendiengelder führen können. Die komplette Bewerbung ist in deutscher Sprache zu verfassen. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben (Lebenslauf tabellarisch, Zeichenbegrenzung, keine gesonderten Anschreiben im Anhang).